Anmeldung
Beachten Sie dazu auch unsere Satzung über die Zulassung zur Technikerschule.
Anmeldezeitraum
Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2021/22 beginnt am 15.10.2020 und endet am 15.02.2021.
Anmeldeformulare
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Nachweis zur Masernschutzimpfung (Informationen zur Masernschutzimpfung) benötigen.
Fachrichtung Maschinenbautechnik
Fachrichtung Elektrotechnik
Fachrichtung Mechatroniktechnik
Fachrichtung Informatiktechnik (Anmeldung erst wieder für das Schuljahr 2022/23 möglich)
Fachrichtung Metallbautechnik
Bitte füllen Sie die Formulare am PC oder in gut lesbarer Druckschrift aus.
Einschreibung
Im Sekretariat Deroystr. 1/IV, Zi. 407 (Maschinenbau und Metallbau) und im Sekretariat in der Bergsonstr. 109, Zi. 25.28 (Elektrotechnik, Mechatroniktechnik und Informatiktechnik) zu den Öffnungszeiten oder per Post.
Benötigte Zeugnisse und Nachweise (nur Kopien!):
• Abschlusszeugnis der allgemein bildenden Schule mit dem höchsten Bildungsabschluss
• Abschlusszeugnis der Berufsschule
• IHK / HWK Prüfungszeugnis
• Nachweis über die Berufstätigkeit
• ggf. Nachweis über Zivil- oder Wehrdienst
• ggf. Nachweis über Kindererziehungszeiten
• Passfoto
- Nachweis zur Masernschutzimpfung (Informationen zur Masernschutzimpfung)
Voraussetzungen
Tagesschule (Vollzeit): 1 Jahr Berufstätigkeit nach der Berufsausbildung.
Abendschule (Teilzeit) ½ Jahr Berufstätigkeit nach der Berufsausbildung.
Ohne Berufsausbildung sind 5 Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen!
Auswahlverfahren
Wir führen ein Auswahlverfahren gemäß unserer Satzung durch, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Technikerschule überschreitet. Bitte beachten Sie auch das Angebot der städtischen Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität.
Dauer
Schulbeginn: Anfang September (wie bei Pflichtschulen)
2 Jahre Vollzeit am Tag (Montag bis Freitag ca. 8.15 Uhr bis 15.30 Uhr)
oder
4 Jahre Teilzeit bzw. 3 Jahre Teilzeit (Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss) am Abend (Montag bis Freitag ca. 17.15 Uhr bis 21.00 Uhr).
Probezeit
Die endgültige Aufnahme an der Technikerschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr (§7 FSO)
Kosten
Vollzeit: Verbrauchsstoffgebühr und Papiergeld 120 € pro Jahr.
Teilzeit: Verbrauchsstoffgebühr und Papiergeld 60 € pro Jahr.
Förderung
Förderung ist möglich nach dem Arbeitsförderungsgesetz (ABFG) und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Fachschulordnung für 2 jährige Fachschulen (FSO)
Satzung über die Zulassung zur Technikerschule
Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (EUG)