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Technikerschule München - Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Mechatronik-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik

Wahlfachangebot

Schuljahr 2024/25

Bitte beachten Sie die in den Klassen verteilten Informationen.

Kursinhalte:

 
Betriebswirtschaftslehre (BWL)

Als staatlich geprüfter Techniker dürfen Sie zwar seit 2001 unter bestimmten Voraussetzungen ein Gewerbe anmelden – Sie erhalten aber keinen Meisterbrief.

Die Technikerschule bietet in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK) die Möglichkeit, zusätzlich zur Technikerqualifikation die Prüfungen zum Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO) abzulegen.

Diese Handwerkskammerprüfung (4-teilige schriftliche Prüfung a´ 120 Minuten an zwei Prüfungstagen; Prüfungsgebühren der Handwerkskammer ca. 190,00 €) wird im Juli des Schuljahres im Schulgebäude in der Deroystr. stattfinden. Der 4-stündige BWL-Wahlkurs bereitet Sie auf diese Prüfungen vor.

Der Fortbildungsabschluss "Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)" ersetzt ab dem 01.01.2016 den Fortbildungsabschluss "Technischer Fachwirt (HWK)" und wird als Teil III der Meisterprüfung anerkannt.

Inhalte:

Handlungsfeld 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen

1. Unternehmensziele
2. Unternehmenskultur und Unternehmensimage
3. Marktanalyse und Erfolgspotenziale
4. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
5. Kosten- und Leistungsrechnung
6. Gewerbe- und Handwerksrecht, Handels- und Wettbewerbsrecht


Handlungsfeld 2:    Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten

1. Persönliche Voraussetzungen für den Erfolg beruflicher Selbständigkeit
2. Bedeutung des Handwerks und der Handwerksorganisationen
3. Beratungsdienstleistungen, Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung
und Übernahme eines Unternehmens
4. Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf
5. Marketingkonzept zur Markteinführung
6. Investitionsplan und Finanzierungskonzept, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung
7. Rechtsformen der Unternehmung
8. Bürgerlichen Rechts, Gesellschafts- und Steuerrecht
9. Risiko- und Altersvorsorge
10. Unternehmenskonzepte


Handlungsfeld 3:    Unternehmensführungsstrategien entwickeln

1. Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens
2. Produkt- und Dienstleistungsinnovationen
3. Marketinginstrumente für Absatz und Beschaffung
4. Investitions-, Finanz- und Liquiditätsplanung, Kapitalbeschaffung
5. Personalwirtschaft
6. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
7. Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Kooperationen
8. Controlling zur Entwicklung von Unternehmenszielen
9. Durchsetzung von Forderungen
10. Unternehmensnachfolge, Erb- und Familienrecht
11. Insolvenzverfahren

Handlungsfeld 4: Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen

Einsatzmöglichkeiten von Projekten aufzuzeigen, Projekte prozessorientiert strukturieren und durchzuführen:
a) Projekt initiieren und definieren
b) Projekt planen
c) Projektdurchführung überwachen und steuern
d) Projektteam entwickeln und führen
e) Projekt abschließen
 


Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP)

(Zielgruppe: SchülerInnen der 1. Tagesklasse bzw. 1.u 2. Abendklasse)

Wer die Berechtigung zum Ausbilden erlangen möchte, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Unter anderem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung,die Organisation der Ausbildung,der Aufbau eines Ausbildungsplanes, Lernkontrollen, Prüfungsvorbereitungen usw. wichtig.

Neben dem regelmäßigen Besuch des Unterrichts müssen eine schriftliche Theorieprüfung und eine praktische Unterweisungsprüfung gemäß der AEVO abgelegt werden, um die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachzuweisen. Für die Praxisprüfung bereiten die Prüflinge unter Berücksichtigung des „Ausbildungsziels“ Lernziele auf und erarbeiten eine „Unterweisungsprobe für die Ausbildereignungsprüfung“.

Der erfolgreiche Abschluss des Wahlfaches Berufs- und Arbeitspädagogik wird auf Antrag bei der Handwerkskammer als Teil IV der Meisterprüfung ("Ausbilderschein") anerkannt.